praxis

Bilder und
ihre Rechte

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Alle reden darüber – aber „Bildrechte” gibt es nicht!

Es gibt vielmehr die Rechte am eigenen Bild, die sich aus den Persönlichkeitsrechten ableiten, und es gibt Urheberrechte (unveräußerlich) und Nutzungsrechte (Verhandlungssache). Urheberrechte schließen ein Recht auf Nennung ein – unbedingt beachten – weil absolut durchsetzbar. Wer ein Bild benutzt, muss auch den Urheber nennen. Angestellte Fotografen treten Ihre Nutzungsrechte an Agenturen und Verlage ab, in welchem Umfang, das regeln individuelle Verträge. In der Regel geben Fotografen oder Agenturen, ein Nutzungsrecht publikationsgebunden weiter. Im Web werden Veröffentlichungsrechte meist für bestimmte Zeiträume hinterlegt.

Unser Rat: Nutzen Sie nur Bilder, deren Quelle Sie kennen. Vergewissern Sie sich, dass Sie diese auch nutzen dürfen. Innerhalb Ihrer tango-Apps haben wir Bilder hinterlegt, die Sie unter Nennung der Urheber gerne nutzen können.

Das Video zeigt, wie in tango solo Bilder eingesetzt werden können. (art/ms)

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